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die in dieser Endphase des Krieges an allen Fronten bis zuletzt
erbrachten Sol-
datischen Leistungen der Heeresgruppen und der Waffen-SS, für
die, desillusioniert
von allen Vorstellungen, die lebensrettende Selbstverteidigung und
die Verteidigung des
Vaterlandes die noch einzig verbliebene Motivation zur Fortführung
des Kampfes war, er-
folgte 1945 noch eine Vielzahl von Verleihungen des Eichenlaubes
zum Ritterkreuz, vom
Heeresgruppen- und Armeeführer bis hin zum Unteroffizier. Die
meisten dieser Beliehenen
standen vom ersten Kriegstage an im bewährten Fronteinsatz,
erlitten mehrfache Verwun-
dungenund erfuhren nach Kriegsende dann das Schicksal einer jahrelangen
Kriegsge-
fangenschaft. Vom 1.1.1945 bis zum 11.5.1945, dem Datum des Erlasses
des Verleihungs-
stops von Kriegsauszeichnungen durch Großadmiral Karl Dönitz
(223. El.), wurden insge-
samt 194 Verleihungen des Eichenlaubs zum Ritterkreuz vorgenommen,
die amtlich nach-
weisbar sind (durch das OHK/PA/P5 bis zur letzten amtlich bekanntgewordenen
Nummer
843) , für die verschiedene andere Nachweise vorliegen und
die aufgrund des Dönitz - Er-
lasses erfolgten. Davon entfallen 125 Verleihungen an Angehörige
des Heeres, 39 an An-
gehörige der Luftwaffe, 5 an Angehörige der Kriegsmarine
und 25 an Angehörige der
Waffen-SS. Die weitaus überwiegende Mehrheit dieser Eichenlaubverleihungen
erfolgte an
Soldaten der Ostfront.
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